Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Das Wirtschaftsministerium fördert gezielt die Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), um die Beschäftigten und ihre Betriebe in ihren Weiterbildungsaktivitäten zu unterstützen.

Gefördert werden Beschäftigte in KMU. Der Zuschuss zu der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme umfasst bis zu 100% der zuwendungsfähigen Seminarkosten, sofern das Unternehmen die Beschäftigten zur Teilnahme an der Weiterbildung freistellt. In den Fällen, in denen die Weiterbildung in der Freizeit stattfindet, hat der Arbeitgeber 55% der Seminarkosten zu tragen. Die restlichen 45% können bezuschusst werden.

Seit dem 01.06.2007 wird die Förderung der Maßnahme durch das neue 'Zukunftsprogramm Arbeit' fortgesetzt. Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen zum 'Zukunftsprogramm Arbeit' erhalten Sie hier. 

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Nähere Auskünfte erteilt:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel.: 0431 / 99 05-0
Telefax: 0431 / 99 05-33 83

E-Mail: foerderprogramme@ib-sh.de
Internet: www.ib-sh.de

Ansprechpartnerin im Ministerium:
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
Referat Weiterbildungspolitik
Martina Benedetti
Tel.: 0431 / 988-4776

E-mail: martina.benedetti@wimi.landsh.de
Internet: Infonetz Weiterbildung
Förderdatenbank: Überblick über alle Fördermöglichkeiten

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