Beratungsagentur Weiterbildung Lübeck informiert:

Bildungsprämie für berufliche Weiterbildung

Die seitens der Bundesregierung Ende des Jahres 2009 eingeführte 'Bildungsprämie' unterstützt die persönliche Initiative zur allgemeinen beruflichen Weiterbildung. Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Dies geschieht mit Hilfe von drei Komponenten zur Finanzierung von beruflicher Qualifizierung:
  • Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 EUR können Selbstständige und Angestellte erhalten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 EUR (oder 40.000 EUR bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
  • Mit dem 'Weiterbildungssparen' wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
  • Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlage wird eine Förderrichtlinie sein.

Nähere Informationen zur Bildungsprämie erhalten Sie am 'Lübecker Weiterbildungstelefon' unter Tel.: 0800 - 55 60 555.

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